Das Listenprivileg ist ein Privileg, das im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingeräumt wurde, und die Übermittlung oder Nutzung von Daten zuläßt.
Voraussetzung für das Listenprivileg ist, dass die Daten über die entsprechende Personengruppe listenmäßig zusammengefasst sind und aus den einzelnen Datensätzen kein schutzwürdiges Interesse der jeweiligen Person verletzt wird.
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)