Datenschutz Lexikon
Donnerstag, 23. Februar 2012

Listenprivileg

Begriffsdefinition Listenprivileg

Das Listenprivileg ist ein Privileg, das im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingeräumt wurde, und die Übermittlung oder Nutzung von Daten zuläßt.

 

Voraussetzung für das Listenprivileg ist, dass die Daten über die entsprechende Personengruppe listenmäßig zusammengefasst sind und aus den einzelnen Datensätzen kein schutzwürdiges Interesse der jeweiligen Person verletzt wird.

Verweise auf Listenprivileg

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sie haben noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne Kostenlose Servicerufnummer Mo-Fr 08:00 bis 17:00 Uhr
+49-(0)800-2743282
© BSG-Wüst Data Security GmbH, Adelonstr. 58, 65929 Frankfurt am Main
Tel. 0800-2743282, Fax. 069-37002691, E-Mail:

Datenschutzbeauftragter Datenschutz Ratgeber