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Sonntag, 20. Mai 2012
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Waffenschrank

Begriffsdefinition Waffenschrank

Ein Waffenschrank dient der gesicherten Aufbewahrung von Waffen.

 

Bei einem Waffenschrank handelt es sich konkret um einen stabilen Stahlschrank.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zur gesicherten Aufbewahrung von Waffen sind im Paragraphen 36 des Waffengesetztes geregelt.

Verweise auf Waffenschrank

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Waffenschrank Sicherheitsklassen, dem Waffengesetz und eine Auswahl von Waffenschränken.

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