SigG ist die Abkürzung für Signaturgesetz. Das Signaturgesetz (SigG) wurde am 15. Februar 2001 verabschiedet als "Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen".
Das SigG hat zum Ziel, Rahmenbedingungen für Elektronische Signaturen zu schaffen, mit denen Fälschungen von Elektronischen Signaturen oder Änderungen an den signierten Daten zuverlässig erkannt werden können.