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Sonntag, 20. Mai 2012
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KonTraG

Begriffsdefinition KonTraG

KonTraG ist die Abkürzung für das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.

 

Das KonTraG ist 1998 in Kraft getreten. Mit dem KonTraG  wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern im Unternehmen wesentlich verschärft. Ein wesentlicher Punkt des KonTraG ist die Verpflichtung der Unternehmensleitungen ein unternehmensweites Früherkennungssystem für Risiken (Risikofrüherkennungssystem) einzuführen und zu betreiben. Aussagen zur Lage und zur Risikostruktur des Unternehmens müssen im Lagebericht des Jahresabschlusses Eingang finden.

Verweise auf KonTraG

RMS

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