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Sonntag, 20. Mai 2012
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Bundesdatenschutzgesetz

Begriffsdefinition Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.

 

Soweit andere gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen soll jeder einzelne Bundesbürger selbst entscheiden können, wer wie mit seinen personenbezogenen Daten umgeht (=Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (im BDSG auch "Betroffener" genannt).

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