Datenschutz Lexikon
Donnerstag, 23. Februar 2012
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FES

Begriffsdefinition FES

 

FES ist die Abkürzung für Fortgeschrittene Elektronische Signatur und ist eine im Rahmen des Deutschen Signaturgesetzes (SigG) definierte Variante der Elektronischen Signatur.

 

Unter einer Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur (FES) versteht man eine Signatur, die ausschließlich dem Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnet ist und die dessen Identifizierung ermöglicht.

 

Bei Daten, die mit einer FES verknüpft sind, kann eine nachträgliche Änderung dieser Daten leicht erkannt werden.

Verweise auf FES

SigG (Deutsches Signaturgesetz)

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