Mit einer Digital Signatur können Dokumente, die in digitaler Form vorliegen, so gesichert werden, dass sowohl eine Manipulation des Inhalts als auch eine Manipulation der Urheberschaftschaft des Dokumentes erkannt werden kann.
z.B. werden Rechnungen, die über Internet verschickt werden, vom Finanzamt als qualifizierter Buchhaltungsbeleg nur dann anerkannt, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen wurden.