Brandschutztechnisch werden Bauteile entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in Feuerwiderstandsklassen eingestuft.
Die Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen muss auf Grundlage von Prüfungen nach DIN 4102 ff beziehungsweise DIN EN 1363 ff nachgewiesen werden.
Die Klassenbezeichnung enthält den Kennbuchstaben "F" für Feuerwiderstandsklasse und eine Zahl, die die bei den Prüfungen ermittelte Mindest-Feuerwiderstandsdauer in Minuten, abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert, angibt, beispielsweise "F 30", "F 60" oder "F 90".